Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Notfalldienst

Unsere Praxis nimmt am Bereitschaftsdienst des Vogtlandkreises (Region Auerbach/Treuen) teil und ist im Rahmen des Bereitschaftsdienstes für dringende Notfälle erreichbar. 

 

Den tagesaktuellen Notdienst können Sie der Freien Presse entnehmen. https://www.freiepresse.de/vogtland/auerbach/notdienste
 

In der GOT ist geregelt, zu welchen Zeiten die neuen Notdienstgebührensätze gelten. Täglich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht), von Freitag 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des folgenden Montags (Wochenende) sowie von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 – Nr. 3 GOT). 

 

Die Inanspruchnahme der tierärztlichen Leistung beginnt mit dem Telefonat.

 

Beachten Sie dabei bitte, dass laut geltender Gebührenordnung (§ 4) für Tierärzte eine Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro, sowie der doppelte bis vierfache Satz auf Leistungen im Notdienst zu berechnen ist.